Rahmenbedingungen
Um ein BID durchführen zu können, benötigt man zunächst ein Gesetz. In Hamburg entstand das GSED (Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren) im Jahr 2005. Hamburg hat damit als erstes Bundesland die Gründung eines BID gesetzlich ermöglicht. Es folgten Gesetze in Schleswig-Holstein, dem Saarland, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westphalen.
Grundeigentümer, die ein BID gründen wollen, müssen zunächst einen Businessplan (ein sogenanntes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept) für ihr Quartier erarbeiten. Dann muss ein Aufgabenträger gefunden werden, also ein Unternehmen oder eine Person, die sich zur Umsetzung des Businessplans verpflichtet. Im Neuen Wall ist die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG seit 2005 Aufgabenträger des BID Neuer Wall. Erhält dieser Aufgabenträger eine Zustimmung von mindestens 15% der Grundeigentümer im Quartier, kann er einen Antrag zur Einrichtung eines BID bei der Stadt einreichen.
Die Stadt legt diesen Antrag dann öffentlich aus. Anschließend werden alle Grundeigentümer im Quartier schriftlich über die Antragstellung informiert. Sie haben dann einen Monat lang die Möglichkeit, die Unterlagen zu prüfen und Widerspruch gegen die BID-Gründung einzulegen. Legen weniger als ein Drittel der Grundeigentümer Widerspruch ein, kann der Hamburger Senat das BID per Rechtsverordnung einrichten. Es werden dann von allen Grundeigentümern Beiträge zur Finanzierung der Maßnahmen erhoben. Alle Grunzahlen relativ denselben Anteil des Einheitswertes ihres Gebäudes. Das eingezahlte Geld der Grundeigentümer schüttet die Stadt dann an den Aufgabenträger zur Umsetzung der im BID-Antrag beschriebenen Maßnahmen aus. Kontrolliert wird das von der Handelskammer Hamburg. Zu den Hamburger BID-Projekten auf der Homepage der Stadt Hamburg geht es hier.
GSED
Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienst- leistungs- und Gewerbe- zentren
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